Starker Tobak
Climategate in Kopenhagen
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900 "Prävenzivfestsetzungen" auf eiskalten Boden und 1200 Verhaftungen insgesamt beim "friedlichen" Eingreifen der Polizei gegen den zivilen Ungehorsam |
[fr-online.de] Aufgemerkt: ist das nun Diktatur oder nicht?! Wie blind ist die Masse der auf Sicherheitsdenken getrimmten Europäer eigentlich? Und wie lange wollen die europäischen Bürger diesem Machtzirkus noch ihre Steuergelder zur Verfügung stellen? Für die eigene Versklavung auch noch die Gelder bereitstellen - ziemlich pervers, was hier auf dem Kontinent (und weltweit) so vor sich geht und ein Armutszeugnis für die Bevölkerung des Planeten Erde. Dabei wird doch immer offensichtlicher, was hier gespielt wird? Immer mehr Leichen der Oligarchen kommen zu Tage, siehe "Weltklimapapst" Al Gore. Der einstige Machtapparat gerät ins Wanken, Zeit ihm beim Sturz zu helfen und ihn gehörig in den Allerwertesten zu treten. mehr...
Klimagipfel und neue Gesetze gegen die Menschenrechte
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Menschenrechte respektierende EU...? Einfach zum Kotzen! |
[fr-online.de] 40 Tage Haft für Ungehorsam. Pünktlich zum Klimagipfel hat die dänische Regierung ein paar Gesetze verabschiedet, die das Demonstrieren abschaffen. Gleichzeitig bereitet man sich in Kopenhagen auf Massenfestnahmen vor. Schon im Vorfeld hat der Klimagipfel in Kopenhagen weltweit Protestaktionen ausgelöst. Dänemark bereitet sich mit Strafverschärfungen für Demonstranten und der Reduzierung der Rechte von Festgenommenen auf Demonstrationen vor. Die dänische Polizei will auch die Sporthalle eines Gefängnisses zweckentfremden, sollten alle Haftzellen belegt sein. Den festgenommenen Demonstranten kann aber auch drohen, in Werkstätten oder zu mehreren in Einzelzellen von acht Quadratmetern zu landen. Das erklärten Behördensprecher im dänischen Rundfunk. mehr...
Die Masken sind gefallen - jetzt beginnt der richtige Kampf um die Referenden!
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Kein guter Tag für Mr. Cameron? Alleine gegen das Imperium, ohne Vaclav Klaus, kämpft's sich halt doch nicht so gut. Oder war alles nur Wahlgeplapper...? |
[welt-online.de] Eu-Vertrag unterschrieben! Druck zu groß gewesen? Ist der Charakter bei Politikern doch nur eine Frage der Höhe der Summe - oder bestand am Ende tatsächlich Lebensgefahr für Vaclav Klaus? Wir werden es vielleicht irgendwann einmal erfahren. Dann, wenn die nun erblühende Diktatur ihren Niedergang gefunden hat. Was in der Tat wohl nicht so lange dauern dürfte, denn ihr Hauptfinanzier, Deutschland, ist pleite. Oder sollten wir besser sagen: die BRD - Finanzagentur? Wie auch immer; mag Herr Barroso auch aufatmen, es wird legislativ gesehen ein kurzer Schnaufer sein. Denn ob Herr Barroso und Konsorten diese "EU - Posse" zu ihrem gewünschten diktatorischen Ende führen können und diesen "Erfolg" dann auch noch halten können, dürfte nicht nur ungewiß, sondern auch höchst zweifelhaft sein. Dennoch wird die verbleibende Zeit für uns in Europa eines der schwärzesten Kapitel der Neuzeit werden. mehr...
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Vaclav Klaus: letzter Gentlemen unter EU Bürokraten? |
[welt-online.de] Vaclav Klaus: das Ein-Mann-Bollwerk Europas. Mit ihrem klaren 'Yes' zur EU-Reform haben die Iren dem fast schon totgesagten Vertrag von Lissabon neues Leben eingehaucht. Doch das reicht zur Rettung des Reformwerks nicht aus. Denn in Tschechien lehnt sich Präsident Václav Klaus dagegen auf. Droht ihm jetzt eine Klage wegen Hochverrats? Dem EU-hörigen Bürokratismus ist alles zuzutrauen. Je antidemokratischer, desto besser. Doch wenn man sich an Vaclav Klaus vergreift, könnte es zu aufständischen Protesten kommen, allzu auffällig wäre die Handschrift, würde ihm jetzt etwas zustoßen. mehr...
[diepresse.com] Zu früh gefreut Monsieur Barroso - jetzt kommen die Tories. Nachdem am 2. Oktober 2009 (der 2. November war wohl wegen seiner Nähe zum 5. November/Gunpowder Plot als ungeeignet erachtet worden) das zweite Referendum in Irland abgehalten wurde kann sich Herr Barroso jedoch nicht so vorbehaltlos freuen, wie er es in den Medien vorgibt. Denn Vaclav Klaus, das Ein-Mann-Bollwerk aus Tschechien, und die britische Toriepartei zeigen dem EU-Kaiser sprichwörtlich was es heißt, den Tag nicht vor dem Abend zu loben. Die Medien sprechen von einem "Hinterzimmerdeal". Vaclav Klaus äußerte sich jedoch entgegengesetzt. Was nun tatsächlich zwischen Großbritannien und Tschechien läuft, weiß man nicht. Eines jedoch steht fest, die Briten sind sauer, weil die Iren zweimal wählen durften, sie selber aber kein einziges Mal und die Iren dürften von ihrem Wahlergebnis möglicherweise auch etwas überrascht sein, denn bei einer Wahlbeteiligung von 58% Wahlberechtigten und einem daraus erzielten Ergebnis von 67,1% "Ja" Stimmen für den EU - Vertrag, ergibt sich, dass nur 38,92 % der Iren für den Vertrag gestimmt haben (nämlich eben diese 67,1 % von den 58%). Das heißt im Klartext aber: 60% der Iren haben nicht für den Vertrag gestimmt! "Demokratische" 38,92% haben den Lissabonvertrag gewählt, genauso, wie die CDU eine Woche zuvor "demokratische" 24% erhielt, während die höchste Prozentzahl mit 29,5 % bei den Nichtwählern lag. Aber mit den "demokratischen" 10% der FDP reichte es dann für ein "demokratisches Mehrheitsergebnis". Das ist die neue Form der EU - Demokratie! Wir werden auch sehen, was noch alles bis zum Frühjahr 2010 geschieht. Dann nämlich sind Wahlen in Großbritannien und die Chancen, dass David Cameron mit seinen Tories an die Macht kommt stehen gut. Zumal sich wohl auch die junge Oppositionspartei UKIP zu den Tories gesellen wird. Keine guten Chancen für den Lissabon Vertrag, denn Austreten ist durchaus möglich, auch nach Ratifizierung des Vertrages, so sieht es eine Klausel im Vertrag vor, wenn diese nicht nun nachträglich noch "demokratisch" gestrichen wird. Auch können noch viele unangenehme Dinge geschehen und wir hoffen von ganzem Herzen für Europa, David Cameron und Nigel Farage, dass ihnen nicht ein "Wanderunfall in Schottland" oder eine " nächtlicher Autounfall" die guten Aussichten versperrt. mehr ...
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EUROPA das Empire der Parlamente, nicht der Bürger... |
[süddeutsche.de] Der EU-Verfassungsvertrag von Lissabon. In 2 Wochen sind Europawahlen und die deutsche Gerichtsbarkeit hält sich bedeckt mit ihrer Entscheidung zur Klage von Gauweiler und Murswiek. Wen wundert es, bei der Situation der BRD. Für die amerikanischen Alliierten (und noch Besetzer Deutschlands) ist die Sache mit der EU ein zweigeteiltes Schwert. Wenn Europa zu mächtig wird mögen das die FED-Cowboys gar nicht. Und mit "Kaiser Barroso" in erster Reihe zeichnet sich so etwas ab. Er redet von "Empire", übersieht dabei aber, dass es nur "ein Empire" geben darf. Ja, wenn die Machtgier kommt, zeigen sich die erleuchteten Charakterschwächen. Spannend bleibt die Frage für Europas Völker und deren Zukunft. Wie es momentan ausschaut liegt der Widerstand gegen die Eurodiktatur bei mittlerweile nur noch 29%. Der Rest wurde "weggeschmiert". Vive la Corruption im Bananenempire der Barrosos, Sarkozys und Merkels! Oder vielleicht treffender: Pfui! Um den "Pfui-Gradienten" besser zu vergegenwärtigen hier eine Übersicht aus der Süddeutschen Zeitung zum EU-Vertrag und seiner Ratifizierung. Es zeigt sich deutlich, dass nirgends eine Volksentscheidung stattgefunden hat, außer in Irland und die fiel, wie wir wissen eindeutig mit einem "NO" aus. Überall sonst wurden parlamentarische Entscheidungen "für" die Bürger (die aber bis heute noch nicht wissen, was ihnen bei Ratifizierung dieses Diktaturpamphlets blüht) getroffen. Und in Irland wurde erfolgreich der stärkste Kontrahent, die Kirche, erpresst (mit angeblichem Kindesmißbrauch in kirchlich-katholischen Einrichtungen) und so geschmiert, dass wohl nur mehr ein Viertel mit "NO" votieren wird. Doch wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
[radio-utopie.de] Der Vertrag von Lissabon hebelt das Bundes-verfassungsgericht aus! Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon oder Absicht? Der Vertrag entmachtet das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz wird zur "Landesverfassung" herabgestuft. Der Vertrag von Lissabon hat einen bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung hat: Er macht den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stuft die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu "Landesverfassungen" herunter und gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren. Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat und die demnächst in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert wird. Eine Zusammenfassung seiner Analyse wurde heute, am 17. April 2009, in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. mehr..
[telepolis-heise.de] Euphemismus Hausdurchsuchung Hausdurchsuchungen sind zur Zeit erneut omnipräsent. Der Richtervorbehalt soll Sicherheit vor Willkür garantieren, ist aber lediglich Makulatur. Warum? Weil es keine Gewaltenteilung, also keine "unabhängige Justiz" in der BRD gibt! mehr zur fehlenden Gewalten-teilung... weiterlesen auf NRV...
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Gefunden im NRV-Newsletter 'aktuell' 11/08 |
Eine Hausdurchsuchung (HD), wie sie gemäß §§ 102-110 Strafprozessordnung (StPO) vorgenommen werden kann, ist keine Seltenheit. Da ein solcher Eingriff in die gemäß Artikel 13 GG (1) festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift, ist er grundsätzlich an strenge Regeln gebunden. Artikel 13 Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Das Feigenblatt Richtervorbehalt Der Richter, der normalerweise eine Durchsuchungsanordnung unterzeichnet (und damit den Eingriff in das Grundrecht erst möglich macht, so es sich nicht beispielsweise um Gefahr im Verzug handelt), trägt große Verantwortung. Der sogenannte Richtervorbehalt, also die Einschaltung eines Richters zur Absegnung von Anordnungen, wird gerne genutzt, um Kritiker neuer Gesetzesinitiativen zu beruhigen. Viele sehen in der Tat im Richtervorbehalt eine effektive Kontrolle und gehen davon aus, dass auf diese Weise Willkür und Missbrauch ausgeschlossen sind. Das Gegenteil ist der Fall, der Richtervorbehalt ist seit langem nur noch Fassade und Placebo. Bereits 2002 wurde in einer Studie der Universität Bielefeld zur Thematik der Telefonüberwachung dargelegt, wie wenig der Richtervorbehalt tatsächlich vor willkürlichen Anordnungen schützt. Die Richter, so die Studie, würden weitgehend kritiklos die Argumentationen derjenigen übernehmen, die den Antrag auf eine Anordnung einreichen. Ca. 75% der Anordnungen auf Telefonüberwachung waren nicht vollständig, ca. 70% der staatsanwaltschaftlichen Anträge wiesen den gleichen Makel auf. Weder Staatsanwälte noch Richter mochten sich die Ansicht zu eigen machen, dass der Richtervorbehalt als eine besondere Form des Grundrechtsschutzes für die Betroffenen anzusehen sei, heißt es in der Studie (2). Die Studie ist bereits sieben Jahre alt, doch im Jahre 2007 beispielsweise merkte Spiegel Online an, dass das Bundesverfassungsgericht "in den vergangenen beiden Jahren den leichtfertigen Umgang seitens der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters bei der Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen" kritisierte. Den Richtern werde die Arbeit leicht gemacht, da sie die ihnen vorgelegten Durchsuchungsbeschlüsse nur noch unterschreiben müssten, und schon aus Gründen der Arbeitsüberlastung nicht allzuviel Zeit mit ihrer Prüfung verbringen könnten (Stand: 31.12.2007). Eine solche Begründung ist verlockend einfach; sie lässt jedoch außen vor, dass die Richter die Möglichkeit hätten, weniger Beschlüsse zu unterzeichnen, diese jedoch dann ausreichend zu prüfen. Für die Betroffenen heißt dies, dass sie letzten Endes darauf vertrauen müssen, dass Grundrechtseingriffe sparsam dosiert erfolgen, wohl begründet sind und sich die verantwortlichen Stellen der Schwere des Eingriffes bewusst sind. Das Gegenteil ist auch hier der Fall. (Quelle: Telepolis Twister (Bettina Winsemann) mehr...
[schweizmagazin.ch] Unser Nachbar wird illegal regiert und der Souverän (das Volk) massiv an der Ausübung seiner Macht gehindert.
Sankt Gallen (24.02.2009) - Man mag glauben das in dem "Rechtsstaat" und der "Schein-Demokratie" Deutschland alles mit rechten Dingen vor sich geht. Betrachtet man jedoch die Gesetzeslage stellt man fest, dass die gesamte Struktur Deutschlands auf illegalen Akten seitens der Politik beruht. mehr... weiterlesen...
[german-foreign-policy.com] NS-Massenverbrechen mit hunderttausenden Ziviltoten sollen ungesühnt bleiben und durch einen "Rechtsfrieden" zugunsten des deutschen Staates belohnt werden. Dies ist der Tenor einer offiziellen Klageerhebung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Die Klage reichte Berlin in den letzten Dezembertagen ein, um sich jedweder Strafverfolgung wegen der Verbrechen seiner Vorgängerregierungen ("Deutsches Reich") zu entziehen. Ansprüche der Opfer und ihrer Nachkommen sollen endgültig unmöglich gemacht werden. In dem Klageverfahren beansprucht die BRD "Immunität" und rechnet die kriminellen Akte des Deutschen Reiches ihren regulären Hoheitsrechten zu. Wiedergutmachungsurteile zugunsten der Opfer dürften nicht vollstreckt werden, da sie "Deutschlands hoheitliche Immunität verletzen", heißt es in der Berliner Klageerhebung wörtlich. Die BRD betrachtet sich als unmittelbare Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, dessen Erbe sie 1949 angetreten hat, leugnet aber ihre entsprechenden Verpflichtungen. Die jetzt geltend gemachte "hoheitliche Immunität" war in den Nürnberger Prozessen mit der Feststellung erledigt worden, dass das Deutsche Reich unvorstellbare Verbrechen gegen die Menschheit (crimes against humanity) begangen habe. Wesentliche Teile seiner staatlichen Organe handelten als kriminelle Vereinigungen, die Europa mit Mord und Terror überzogen.
Blendgranate für die Unwissenden
Was wir hier lesen hat einen sehr »unterhaltsamen« Wert und, um es kabbalistisch auszudrücken, »einen verborgenen«.
Da klagt eine »BRD« und wir sagen hier ganz betont »eine BRD«, weil es sich hierbei offenkundig nicht um Deutschland handeln kann. Warum?
Nun, weil es dazu ein offizielles Urteil des Bundesverfassungsgericht gibt und zwar aus dem Jahr 1973 mit dem gerichtlichen Aktenzeichen 2BvF 1/73. Dieses Urteil kam zu Stande, weil Franz Josef Strauß damals bezüglich des Grundlagenvertrages Klage erhoben hatte und das Ergebnis, eben dieses Urteil lautete wie folgt:
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Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin Bundesverfassungs-gerichtes (heute a.D.) Aktenzeichen: 2 BvF 1/73
Leitsatz: (Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zum Grundlagen-vertrag: Zustimmungsbedürftigkeit nach GG Art 59 Abs. 2 - judicial self-restraint - Stellung des BVerfG - Wiedervereinigungsgebot - Vertragscharakter -deutsche Staatsangehörigkeit - Rechtslage Deutschlands)
- Art 59 Abs. 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.
- Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.
- Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen.
- Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.
- Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.
- Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt.
- Art 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.
- Art 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
- Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
Orientierungssatz:
- Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Zur Ablehnung zweier Anträge auf Aussetzung des Austausches der Ratifizierungsurkunden gemäß
GrundVtr Art 10 vgl 1973-06-18, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 257 und 1973-06-04, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 193.
Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.
Fundstelle:
BVerfGE 36, 1-37 (LT1-9)
BGBl I 1973, 1058
NJW 1973, 1539-1545 (LT)
BayVBl 1973, 490-493 (LT)
ROW 1973, 226-236 (LT)
JZ 1973, 588-594 (LT)
DÖV 1973, 606-612 (LT)
DVBl 1973, 685-692 (LT)
Deutschland Archiv 1973, 1163-1180 (LT)
MDR 1973, 826-826 (L)
Diese Entscheidung wird zitiert von:
BVerfG 1979-03-01 1 BvR 532/77 &, BVerfGE &, 50, *% 290 Vergleiche
BVerwG 1982-11-30 1 C 72/78 Vergleiche
BFH 1983-09-27 II R 178/79 Vergleiche
BayObLG München 1975-07-30 AllgReg 32/75 Vergleiche
BVerfG 1983-08-04 2 BvR 1118/83 &, NJW &, 1984, 39 Vergleiche
BVerfG 1987-09-07 2 BvQ 16/87 &, NJW &, 1987, 3245 Vergleiche
BVerfG 1987-10-21 2 BvR 373/83 &, BVerfGE &, 77, 137 Vergleiche
BVerfG 1973-06-04 2 BvQ 1/73 Vergleiche
BVerfG 1973-06-18 2 BvQ 1/73 Vergleiche
BVerfG 1990-09-18 2 BvE 2/90 Vergleiche
BVerfG 1990-09-05 2 BvR 1150/90 Vergleiche
BVerfG 1990-11-02 2 BvR 1266/90 Vergleiche
BFH 1992-03-25 I B 98/91 Vergleiche
BezirksG Dresden 1992-03-03 1 K 23/91 (FG) Vergleiche
FG Leipzig 1992-08-07 1 V 2/92 (FG) Vergleiche
BVerfG 1979-03-01 1 BvR 532/77 Vergleiche
BVerfG 1993-12-22 2 BvR 2632/93 Vergleiche
BVerfG 1996-04-18 1 BvR 1452/90 Vergleiche
JZ 1973, 594, Oppermann, Thomas (Anmerkung)
DVBl 1973, 657, Kimminich, Otto (Entscheidungsbesprechung)
Deutschland Archiv 1974, 140, Völkel, Walter (Entscheidungsbesprechung)
JZ 1975, 233, Wilke, Peter (Entscheidungsbesprechung)
XX, Fünf Jahre Grundvertragsurteil des Bundesverfassungsgerichts, 1979
ZRP 1973, 257, Schuppert, Gunnar Folke (Entscheidungsbesprechung)
DÖV 1973, 581, Scheuner, Ulrich (Entscheidungsbesprechung)
DÖV 1974, 337, Podlech, Adalbert (Entscheidungsbesprechung)
JR 1974, 182, Schröder, Meinhard (Entscheidungsbesprechung)
NJW 1973, 2265, Lewald, Walter (Entscheidungsbesprechung)
Der Staat 13, 335 (1974), Hoffmann-Riem, Wolfgang
XX, Der Grundlagenvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht, 1976 Fritzsche, Robert, Funktion und Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Grundvertragsurteil, 1981 Mansel, Heinz-Peter, NJW, 1986, 625
Bernhardt, Rudolf, JuS, 1986, 839
Herrmann, Hans-Georg, Jura, 1986, 562
ZRP 1989, 366-367, Arndt, Claus
Tenor: Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (BGBl. II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gründe:
A.-I.
[Quelle: Humboldt Forum Recht/ Die juristische Internet-Zeitschrift der Humbold-Universität zu Berlin]
Die rot markierten Stellen sind in diesem Zusammenhang die aufschlußreichen.
Klar und deutlich lesen wir, dass die BRD nicht Nachfolger des Deutschen Reiches ist. Und nun? Wer klagt da jetzt? Die BRD von 1949 offensichtlich nicht. Aber wir hätten da noch die im Jahre 2000 gegründete BRD Finanzagentur GmbH. Denn die BRD von 1949 ist mit dem sogenannten Einigungsvertrag erloschen.
Harter Tobak? Ja, in der Tat. Da wurde im Jahre 1973 die klare Aussage getroffen, dass das Deutsche Reich fortbesteht, zwar mangels Organisation handlungsunfähig ist, jedoch Rechtsfähigkeit besitzt. Und im Gegenzug steht geschrieben, dass die BRD nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Sie befindet sich zwar teilweise auf dessen Territorium, aber sie ist eindeutig nicht Rechtsnachfolgerun.
Was bedeutet das nun, dass sich die BRD als unmittelbare Nachfolgerin des Deutschen Reiches betrachtet? Richtig, sie hat das Urteil der Frau Limbach nicht gelesen.
Aber was bedeutet es noch? Was bedeutet es, wenn ein sogenannter Staat in Den Haag beim Internationalen Gerichtshof um seine Immunitätsrechte klagen muß? Welche Rechtsfolgen hätte eine nicht vorhandene Souveränität und Immunität der BRD?
Faule Sache, vor allem vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise und vielleicht auch mit den Klage die ebenfalls am IGH gegen die BRD läuft, Kläger ist hier Lichtenstein.
Zu den Themen BRD Finanzagentur GmbH, deren Insolvenz, der sogenannte Staat BRD, das Deutsche Reich finden Sie mehr und Detaillierteres in den Rubriken Staatsrecht, Rechtsphilosophie, BRD-Watch.
Folgende Fragen stellen wir für Sie in den Raum zur freien Selbst-beantwortung:
Wie kann ein de-facto-Staat sich in »hoheitlicher Immunität« verletzt fühlen, wenn er
a.) gar nicht Rechtsnachfolger eines Staates ist
b.) gar nicht geklärt ist, ob er überhaupt ein Staat oder staatenähnliches Gebilde verkörpert
c.) er generell über irgendwelche de jure Ansprüche, die Staaten betreffen, verfügen kann/darf
Oder könnte es sein, dass es der BRD Mannschaft hier einfach nur um Immunität geht und gar nicht um irgendwelche NS-Zahlungen (siehe die Ende Dezember in Den Haag eingereichte Klage der BRD-Mannschaft bezüglich direkter Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches)? Denn Entschädigungen hat man ja in den letzten 60 Jahren doch immer wieder recht flüssig bezahlt... was aber ist, wenn die deutschen Spareinlagen die Schulden der BRD nicht nur nicht mehr decken, sondern den Regierungsmarionetten ihr "Politikspielen" in Brüssel und weltweit nicht mehr bezahlen=freikaufen können? Was dann...??? Wir werden sehen - Dezember 2010.







